Leitfaden zum Arbeitslosengeld I
Was ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld I ist eine Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es wird an Arbeitnehmer gezahlt, die zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um den Lebensunterhalt während der Arbeitslosigkeit zu sichern. Es handelt sich um eine Versicherungsleistung, deren Höhe sich nach dem vorherigen Gehalt richtet und nicht um eine Sozialleistung wie das Bürgergeld.

Wer hat Anspruch?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I setzt nach § 137 SGB III voraus, dass Sie:
  • arbeitslos sind (kein Beschäftigungsverhältnis oder weniger als 15 Stunden pro Woche),
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben,
  • der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen (bereit und in der Lage sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen).
  • die Anwartschaftszeit erfüllt haben (in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben)  und
  • in der Regel die Arbeitslosigkeit nicht selbst zu vertreten haben.

Sonderregeln für Migranten:
  • EU-Bürger haben nach Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen vollen Zugang.
  • Für Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltstiteln wie der Blauen Karte oder § 18b AufenthG ist der Bezug von Arbeitslosengeld I grundsätzlich möglich und gefährdet in der Regel nicht den Aufenthaltstitel, solange er nicht langfristig bezogen wird und die Ausländerbehörde über die Arbeitslosigkeit informiert wird.
  • Anerkannte Schutzberechtigte haben nach Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen ebenfalls Anspruch.
Höhe der Zahlungen:
Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60% des letzten Nettogehalts. Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhöht sich der Satz auf 67%.

Bezugsdauer:
Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach der Dauer der vorherigen Versicherungszeit und dem Alter. Der Mindestbezug beträgt 6 Monate. Sie kann auf bis zu 24 Monate ansteigen.

Wichtige Fristen:
Die Arbeitslosigkeit muss in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Endes des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit gemeldet werden . Bei einer verspäteten Meldung kann eine Sperrzeit eintreten.
Schritt 1: Melden Sie sich arbeitslos (Arbeitslosmeldung)

  • Online: Über das Fachportal der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de → "Arbeitslos melden" (benötigt wird ein elektronischer Identitätsnachweis oder eine Registrierung).
  • Telefonisch: Unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00.
  • Persönlich: In der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit (nach vorheriger Terminvereinbarung).
Wichtige Fristen: Sie müssen sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Die Arbeitsuchendmeldung muss hingegen spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen; bei kurzfristigen Kündigungen innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis.

Schritt 2: Bereiten Sie die Dokumente vor
  • Arbeitsbescheinigung (vom Arbeitgeber; dieser ist gesetzlich verpflichtet, diese auszustellen). Die Übermittlung an die Agentur für Arbeit erfolgt in der Regel elektronisch über das BEA-Verfahren.
  • Kündigungsschreiben bzw. eine Bestätigung über das Vertragsende.
  • Ausweisdokument / Aufenthaltstitel.
  • Lohnsteuerbescheinigung (wenn die Versicherungszeiten aus verschiedenen Beschäftigungen stammen).
  • Für Migranten aus der EU / dem EWR / der Schweiz: Das Formular U1 (früher E301), welches die in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Versicherungszeiten bescheinigt und beim dortigen Träger beantragt werden muss.

Schritt 3: Stellen Sie den Antrag
  • Automatisch: Die Agentur für Arbeit leitet in der Regel nach erfolgter Arbeitslosmeldung das Antragsverfahren ein; der Antrag kann online im persönlichen Bereich oder über die App „Mein Arbeitslosengeld“ abgeschlossen werden . Im Portal der Agentur für Arbeit müssen Sie innerhalb von 7 Tagen den Online-Antrag ausfüllen, um die Auszahlung des Arbeitslosengeldes zu starten .
  • Persönlich: Sie können den Antrag auch bei Ihrem ersten Beratungstermin (Termin) in der Agentur für Arbeit persönlich stellen .
Schritt 4: Nehmen Sie an Terminen teil
  • Die Agentur für Arbeit wird Ihnen einen Beratungstermin zuweisen (in der Regel innerhalb von 2 Wochen).
  • Sie sind verpflichtet, sich eigenständig um eine neue Beschäftigung zu bemühen und Ihre Bewerbungsbemühungen nachzuweisen (z.B. durch das Führen eines Bewerbungskalenders) .
  • Sie erhalten Mitteilungen und Entscheidungen per Post oder über Ihr digitales Postfach.
Zahlungsempfang
Wenn Sie die Auszahlung am Ende des Monats erhalten haben, haben Sie alles korrekt gemacht . Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten und diesen für rechtswidrig oder unbegründet halten, können Sie Widerspruch einlegen.
Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt und die Behörde diesen bereits teilweise geprüft hat, kann es sein, dass Sie zur Vorlage weiterer Dokumente aufgefordert werden. Ein schwerwiegender Fehler wäre es, die angeforderten Unterlagen ohne ein Begleitschreiben einfach weiterzuleiten.
In solchen Fällen können die Sachbearbeiter die Dokumente keinem konkreten Vorgang zuordnen, sie nicht mit der entsprechenden Aktennummer in Verbindung bringen, die Frist als nicht gewahrt ansehen und den Antrag mit der Begründung „Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht“ ablehnen.
Daher ist es zwingend erforderlich, zusätzliche Unterlagen immer mit einem Begleitschreiben einzureichen. pdf word.doc

Vorlage für einen Leistungsantrag pdf word.doc

Einspruch im Falle der Ablehnung
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