Leitfaden zum Bürgergeld (früher Hartz IV)
Stand: 2026
Kurzbeschreibung, Fristen und Beträge. Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Vorlagen unten ⇩

Was ist das?
Bürgergeld ist eine grundlegende Sozialleistung für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen, die arbeitsfähig sind (im Alter von 15 Jahren bis zum Renteneintrittsalter). Seit dem 1. Januar 2023 hat es Hartz IV abgelöst.
Ziel ist es, den existenziellen Mindestbedarf (Existenzminimum) zu sichern: Nahrung, Kleidung, Wohnen, Heizung und Zugang zur medizinischen Versorgung. Ausgezahlt wird es vom Jobcenter (der örtlichen Agentur für Arbeit).
Wichtig: Ab 2026 wird die Leistung reformiert und heißt dann „Grundsicherungsgeld“. Die Regeln zu Sanktionen und Vermögen werden verschärft, die Regelsätze bleiben jedoch unverändert.
Zum Bürgergeld gehören:
  • Regelsatz – fester Betrag für den Lebensunterhalt (Nahrung, Kleidung, Kommunikation, Hygiene).
  • Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) – Übernahme der tatsächlichen Miet- und Heizkosten (im Rahmen der „angemessenen“ örtlichen Richtwerte).
  • Mehrbedarfe – Zuschläge für besondere Bedürfnisse (z. B. Schwangerschaft, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung).
  • Einmalige Leistungen – z. B. für Erstausstattung der Wohnung (Möbel, Haushaltsgeräte).
  • Krankenversicherungsbeiträge – werden automatisch übernommen.
Wer hat Anspruch?
Die Leistung erhalten Personen, die die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen (§ 7 SGB II):
  • Erwerbsfähig: Sie können mindestens 3 Stunden täglich arbeiten. Vorübergehende Krankheit (bis zu 6 Monate) gilt nicht als Hinderungsgrund.
  • Alter: Von 15 Jahren bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre).
  • Wohnsitz: Sie leben in Deutschland und sind hier hilfebedürftig.
  • Hilfebedürftigkeit: Ihr Einkommen + das Einkommen Ihrer gesamten Bedarfsgemeinschaft liegt unter dem Leistungsanspruch (Regelsatz + KdU).
  • Vermögen: Ihr Erspartes darf den geschützten Freibetrag (Schonvermögen) nicht überschreiten – dazu weiter unten mehr.
  • Nicht in Haft: Sie befinden sich nicht in Strafhaft.
Wer gehört zur Bedarfsgemeinschaft?
Alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben und eine gemeinsame Haushaltsführung betreiben:
  • Ehepartner/Lebenspartner
  • Kinder (bis 25 Jahre, sofern sie nicht verheiratet sind und kein eigenes Einkommen haben).
Ihr Einkommen und Vermögen werden ebenfalls berücksichtigt.
Für Migranten:
  • EU-Bürger – ja, nach 3-monatigem Aufenthalt.
  • Staatsangehörige von Drittstaaten mit aufenthaltsrechtlicher Arbeitserlaubnis (Blue Card, Chancenkarte) – ja.
  • Ukrainer mit §24 AufenthG – voller Zugang zum Bürgergeld.
  • Asylbewerber im laufenden Verfahren – erhalten Leistungen nach dem AsylbLG (niedriger).
Wer hat keinen Anspruch?
  • Wenn Ihr Einkommen den Bedarf deckt.
  • Studierende, die BAföG erhalten (BAföG hat Vorrang).
  • Personen in Altenheimen oder stationären Einrichtungen.
  • Wenn Sie nur zur Arbeitssuche eingereist sind (ohne Arbeitserlaubnis).
Wie hoch sind die Regelsätze (2025 – unverändert seit 2024)?
⚠️ Wichtige Aktualisierung: Die Regelsätze wurden weder 2025 noch 2026 erhöht. Sie sind auf dem Niveau von 2024 eingefroren.

Regelsätze 2025 (unverändert seit 2024):
  • Alleinstehende Erwachsene und Alleinerziehende – 563 € pro Monat
  • Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (jeweils) – 506 € pro Monat
  • Erwachsene unter 25 Jahren, die noch bei den Eltern wohnen – 451 € pro Monat
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren – 471 € pro Monat
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren – 390 € pro Monat
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren – 357 € pro Monat


Hinweis: Die Beträge gelten brutto als Regelleistung – zusätzlich werden wie oben beschrieben die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfe übernommen.

Was der Regelsatz abdeckt: Ernährung; Kleidung; Hygieneartikel; Haushaltsenergie (ohne Heizung); Mobilität (Fahrkarten); Internet; Telefon; Bildung; Kultur; Freizeit

Was NICHT im Regelsatz enthalten ist:
  • KdU (Miete und Heizung): Werden separat übernommen, jedoch nur in "angemessenen" Grenzen. In Berlin liegen diese beispielsweise bei ca. 10–12 €/m². Wenn Ihre Wohnung teurer ist, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche zahlen.
  • Mehrbedarfe: Zuschläge (z. B. +17 % für Schwangere oder Menschen mit Behinderung).
  • Bildung und Teilhabe (BuT): Leistungen für Kinder (Schulmittagessen, Ausflüge, Nachhilfe).
Beispielrechnung (alleinstehende Person in München, Miete 800 €):
563 € (Regelsatz) + 800 € (KdU) = 1.363 € pro Monat. Abzüglich Ihres Einkommens.
Vermögen – was darf man besitzen?
Seit 2026 gelten verschärfte Regeln. Hier ein Überblick über die aktuelle und die zukünftige Rechtslage:
Karenzzeit (erste 12 Monate) – gültig bis 2025:
40.000 € für den ersten Haushaltsangehörigen + 15.000 € für jeden weiteren Angehörigen.
Nach 12 Monaten (aktuell gültig):
15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Ab 1. Juli 2026 (NEUE REGELN):
Die Karenzzeit entfällt vollständig! Stattdessen gilt eine strenge altersabhängige Staffelung:
  • Bis 20 Jahre: 5.000 €
  • 21–39 Jahre: 10.000 €
  • 40–49 Jahre: 12.500 €
  • Ab 50 Jahre: 15.000 €
Immer geschützt (Schonvermögen) bleiben:
  • Selbstgenutztes Wohneigentum (Haus bis 140 m², Wohnung bis 130 m²)
  • Ein Kraftfahrzeug pro Person (bis ca. 15.000 € Wert)
  • Riester-Rente und andere anerkannte Altersvorsorgeverträge
Hinweis: Die neuen Vermögensregeln ab Juli 2026 bedeuten eine deutliche Verschärfung – insbesondere für jüngere Leistungsbezieher. Planen Sie rechtzeitig und prüfen Sie Ihre Vermögenssituation.

Fristen

  • Wann einreichen: Ab dem Monat, in dem Sie hilfebedürftig werden. Rückwirkend wird nichts gezahlt – reichen Sie den Antrag sofort ein.
  • Wie einreichen: Online auf der Website des Jobcenters oder persönlich an Ihrem Wohnort (Anmeldung).
  • Für welchen Zeitraum wird bewilligt: In der Regel für 6 Monate. Danach stellen Sie einen Antrag auf Verlängerung.
  • Wann das Geld kommt: Am Ende des Monats für den laufenden Monat.
  • Widerspruch: 1 Monat ab Erhalt des schriftlichen Ablehnungsbescheids. (Fehlt im Schreiben die Rechtsbehelfsbelehrung, beträgt die Frist bis zu 1 Jahr.)
  • Änderungen mitteilen: Sofort! Umzug, Einkommen, Geburt eines Kindes. Sonst droht eine Rückforderung.

Typische Fehler – warum Anträge abgelehnt werden oder zu wenig gezahlt wird

Die Statistik zeigt: Jeder dritte Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid ist erfolgreich. Bei 30–50 % der Ablehnungen liegen Fehler vor.
  • KdU zu niedrig angesetzt (40 % der Fehler): Die tatsächliche Miete wurde nicht berücksichtigt, ein veralteter Richtwert wurde angewendet oder die Karenzzeit (in den ersten 12 Monaten wird der volle Betrag übernommen) wurde übersehen.
  • Falsche Einkommensberechnung: Kindergeld wurde fälschlich als Einkommen des Kindes gewertet (obwohl es den Eltern zusteht), oder der Freibetrag bei Nebeneinkünften (die ersten 100 € sind anrechnungsfrei) wurde vergessen.
  • Vermögen falsch berechnet: Das Schonvermögen wurde nicht berücksichtigt oder übersehen, dass im ersten Jahr die Karenzzeit (40.000 €) gilt.
  • Mehrbedarf abgelehnt: Weil kein ärztliches Attest vorgelegt wurde.
  • Falsche Bedarfsgemeinschaft: Die Familie wurde fehlerhaft zusammengefasst oder getrennt.
  • Unangemessene Sanktionen: Strafkürzung wegen Versäumnis eines Termins ohne triftigen Grund.
  • Unvollständige Unterlagen: Mietvertrag, Kontoauszüge oder Bescheinigungen wurden nicht eingereicht.
Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihnen Bürgergeld zusteht

Nutzen Sie den offiziellen Rechner:
Hier klicken
Oder auf der Website des Jobcenters (unter "Leistungsrechner").
Zeigt der Rechner einen Betrag über 0 € an – stellen Sie den Antrag.
Wichtig für Migranten:
  • Ukrainer (§24 AufenthG) – voller Zugang.
  • Andere Nicht-EU-Bürger – wenn die Aufenthaltserlaubnis eine Arbeitsaufnahme erlaubt (Blue Card, Chancenkarte usw.).
  • EU-Bürger – nach 3 Monaten Aufenthalt.
Schritt 2: Bereiten Sie die Unterlagen vor

Pflichtunterlagen (Originale + Kopien):
  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel aller Familienmitglieder
  • Meldebescheinigung (Anmeldung an der Adresse)
  • Mietvertrag + aktuelle Nebenkostenabrechnungen
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (alle Konten, inkl. Sparbuch)
  • Gehaltsabrechnung / Kündigungsschreiben (falls berufstätig)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Ärztliche Atteste (bei Mehrbedarf: Behinderung, Schwangerschaft usw.)
  • Nachweis über Vermögenswerte (Sparbuch, Auto usw.)
Schritt 3: Stellen Sie den Antrag

Variante A – Online
  • Gehen Sie auf jobcenter.digital (oder die Website Ihres Jobcenters → "Online-Antrag").
  • Registrieren Sie sich (Steuer-ID oder Kundennummer, falls vorhanden).
  • Füllen Sie den Antrag aus (ca. 30–60 Min.): Angaben zur Familie, Einkommen, Ausgaben, Wohnsituation.
  • Laden Sie die Unterlagen hoch.
  • Unterschreiben Sie elektronisch (eID oder PDF-Signatur).
  • Senden Sie ab – Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Variante B – Persönlich
  • Suchen Sie Ihr zuständiges Jobcenter (per PLZ auf arbeitsagentur.de).
  • Vereinbaren Sie einen Termin (online oder telefonisch – Wartezeiten bis zu 4 Wochen möglich).
  • Füllen Sie den Antrag mit unserer Vorlage aus und drucken Sie ihn aus.
  • Bringen Sie alle Unterlagen mit.
  • Für die persönliche Abgabe empfehlen wir, den Antrag in zweifacher Ausfertigung auszudrucken – eine Kopie mit Eingangsstempel des Jobcenters behalten Sie für sich.
Variante C – Per Post
  • Senden Sie den ausgefüllten Antrag + Kopien der Unterlagen an Ihr Jobcenter (PDF-Vorlage auf der Website).
Schritt 4: Warten Sie

  • Das Jobcenter prüft Ihren Antrag (ggf. werden weitere Unterlagen angefordert – antworten Sie innerhalb von 2 Wochen).
  • Sie erhalten den Bescheid per Post (Bewilligung oder Ablehnung).
  • Bei Bewilligung wird das Geld am Ende des Monats auf Ihr Konto überwiesen.
  • Die erste Bewilligung gilt in der Regel für 6 Monate – danach stellen Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag (etwa 2 Monate vor Ablauf).
Schritt 5: Wenn weitere Unterlagen angefordert werden

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und die Behörde bereits teilweise geprüft hat, können weitere Unterlagen nachgefordert werden.
Ein großer Fehler ist es, die geforderten Unterlagen einfach ohne Begleitschreiben zu übersenden. Dann weiß das Jobcenter nicht, welchem Vorgang sie zuzuordnen sind, und die Frist gilt als nicht eingehalten – es droht eine Ablehnung mit der Begründung: „Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht“.
Reichen Sie zusätzliche Unterlagen daher immer mit einem Begleitschreiben ein!
Schritt 6: Ablehnung, zu wenig Geld oder Rückforderung – legen Sie Widerspruch ein

Wenn das Jobcenter Ihren Antrag abgelehnt hat oder ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid (Rückforderung zu viel gezahlter Leistungen) eingegangen ist:
  • Prüfen Sie die Frist: Sie haben 1 Monat Zeit, Widerspruch einzulegen – ab dem Datum des Bescheids.
  • Widerspruch sofort einreichen: Kurz fassen, um die Frist einzuhalten. Die ausführliche Begründung können Sie später nachreichen.
  • Beweise sammeln: Alle Schreiben, Quittungen, Kontoauszüge, Verträge aufbewahren.
  • Versenden Sie den Widerspruch korrekt: Am besten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich mit Eingangsstempel. Nicht per E-Mail!
  • Verfolgen Sie die Antwort: Das Jobcenter muss innerhalb von 3 Monaten antworten. Bleibt es untätig, können Sie Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einreichen.
  • Bei negativem Widerspruchsbescheid: Sie haben dann 1 Monat Zeit, Klage beim Sozialgericht zu erheben.
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