Leistungen bei schwerer Behinderung
Welche Vorteile Ihnen zustehen, hängt von Ihrem GdB und Ihren Merkzeichen ab. Hier eine Übersicht der wichtigsten Vergünstigungen:

1. Steuerliche Vorteile
  • Behinderten-Pauschbetrag: Abhängig vom GdB können Sie jährlich einen festen Betrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Die Stufen reichen von 1.140 € (GdB 50) bis zu 2.840 € (GdB 100). Mit den Merkzeichen H oder Bl beträgt der Pauschbetrag sogar 7.400 €.
  • Fahrtkostenpauschale: Bei einem GdB von 80 oder einem GdB von 70 mit Merkzeichen G können Sie 900 € absetzen. Bei den Merkzeichen aG, H, Bl oder TBl sind es bis zu 4.500 €.
  • Automatische Datenübermittlung: Seit dem 1. Januar 2026 werden bei neuen Feststellungen der Schwerbehinderung GdB und Merkzeichen automatisch elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Sie müssen Ihre Steuer-ID im Antrag angeben.
2. Mobilität und Verkehr
  • Kfz-Steuer: Mit den Merkzeichen aG, H oder Bl sind Sie von der Kfz-Steuer befreit . Mit G oder Gl erhalten Sie eine 50%ige Ermäßigung.
  • Freifahrt im ÖPNV: Mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl können Sie eine Wertmarke zum Ausweis erwerben. Sie kostet jährlich 104 € (53 € halbjährlich) – außer bei den Merkzeichen H oder Bl, dort ist sie kostenlos.
  • Begleitperson: Mit Merkzeichen B können Sie eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
  • Parkerleichterungen: Mit Merkzeichen aG oder Bl erhalten Sie einen blauen EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze.
3. Arbeitsleben und Rente
  • Kündigungsschutz: Als schwerbehinderter Mensch (GdB 50+) genießen Sie einen besonderen, erweiterten Kündigungsschutz.
  • Zusatzurlaub: Sie haben Anspruch auf 5 zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
  • Minderung der Arbeitszeit: Sie können auf Wunsch von Mehrarbeit freigestellt werden.
  • Vorruhestand: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie früher in Rente gehen.
4. Rundfunkbeitrag
  • Mit Merkzeichen RF sinkt der Beitrag auf ein Drittel.
  • Mit Merkzeichen TBl (und bei Bezug bestimmter Sozialleistungen) können Sie sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
5. Sonstiges
  • Grundsicherung und Wohngeld: Ein Schwerbehindertenausweis kann zu Freibeträgen bei diesen Leistungen führen.
  • Krankenkasse: Schwerbehinderte Menschen können die Zuzahlungsgrenze bei der Krankenkasse (chronisch krank) erreichen und sich von Zuzahlungen befreien lassen.
Bedeutung der Merkzeichen
  • G — erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (stark eingeschränkte Mobilität)
  • aG — außergewöhnliche Gehbehinderung (extrem eingeschränkte Gehfähigkeit)
  • H — hilflos (auf ständige Hilfe im Alltag angewiesen)
  • Bl — blind (Blindheit)
  • Gl — gehörlos (vollständige Taubheit)
  • TBl — taubblind (gleichzeitige Blindheit und Taubheit)
  • RF — Rundfunkbeitrag (Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags)
  • B — Begleitperson (ständige Begleitung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich)

So erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis

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