Welche Vorteile Ihnen zustehen, hängt von Ihrem GdB und Ihren Merkzeichen ab. Hier eine Übersicht der wichtigsten Vergünstigungen:
1. Steuerliche Vorteile- Behinderten-Pauschbetrag: Abhängig vom GdB können Sie jährlich einen festen Betrag von Ihrem zu versteuernden Einkommen absetzen. Die Stufen reichen von 1.140 € (GdB 50) bis zu 2.840 € (GdB 100). Mit den Merkzeichen H oder Bl beträgt der Pauschbetrag sogar 7.400 €.
- Fahrtkostenpauschale: Bei einem GdB von 80 oder einem GdB von 70 mit Merkzeichen G können Sie 900 € absetzen. Bei den Merkzeichen aG, H, Bl oder TBl sind es bis zu 4.500 €.
- Automatische Datenübermittlung: Seit dem 1. Januar 2026 werden bei neuen Feststellungen der Schwerbehinderung GdB und Merkzeichen automatisch elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Sie müssen Ihre Steuer-ID im Antrag angeben.
2. Mobilität und Verkehr- Kfz-Steuer: Mit den Merkzeichen aG, H oder Bl sind Sie von der Kfz-Steuer befreit . Mit G oder Gl erhalten Sie eine 50%ige Ermäßigung.
- Freifahrt im ÖPNV: Mit den Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl können Sie eine Wertmarke zum Ausweis erwerben. Sie kostet jährlich 104 € (53 € halbjährlich) – außer bei den Merkzeichen H oder Bl, dort ist sie kostenlos.
- Begleitperson: Mit Merkzeichen B können Sie eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen.
- Parkerleichterungen: Mit Merkzeichen aG oder Bl erhalten Sie einen blauen EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze.
3. Arbeitsleben und Rente- Kündigungsschutz: Als schwerbehinderter Mensch (GdB 50+) genießen Sie einen besonderen, erweiterten Kündigungsschutz.
- Zusatzurlaub: Sie haben Anspruch auf 5 zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
- Minderung der Arbeitszeit: Sie können auf Wunsch von Mehrarbeit freigestellt werden.
- Vorruhestand: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie früher in Rente gehen.
4. Rundfunkbeitrag- Mit Merkzeichen RF sinkt der Beitrag auf ein Drittel.
- Mit Merkzeichen TBl (und bei Bezug bestimmter Sozialleistungen) können Sie sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
5. Sonstiges- Grundsicherung und Wohngeld: Ein Schwerbehindertenausweis kann zu Freibeträgen bei diesen Leistungen führen.
- Krankenkasse: Schwerbehinderte Menschen können die Zuzahlungsgrenze bei der Krankenkasse (chronisch krank) erreichen und sich von Zuzahlungen befreien lassen.
Bedeutung der Merkzeichen- G — erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (stark eingeschränkte Mobilität)
- aG — außergewöhnliche Gehbehinderung (extrem eingeschränkte Gehfähigkeit)
- H — hilflos (auf ständige Hilfe im Alltag angewiesen)
- Bl — blind (Blindheit)
- Gl — gehörlos (vollständige Taubheit)
- TBl — taubblind (gleichzeitige Blindheit und Taubheit)
- RF — Rundfunkbeitrag (Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags)
- B — Begleitperson (ständige Begleitung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich)
So erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis