Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist für alle Einwohner Deutschlands Pflicht. Ohne sie können Sie sich weder anmelden noch eine Arbeit finden.

Schritt 1: Ermitteln Sie Ihre Versicherungsoptionen

1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Für wen besteht Versicherungspflicht?

  • Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze). Diese Grenze liegt 2025 bei 73.800 € . Oberhalb dieser Grenze können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.
  • Studierende bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Ende des 14. Fachsemesters .
  • Rentner und Bezieher von Arbeitslosengeld .

Beitragsberechnung in der GKV:

  • Der Beitrag ist ein Prozentsatz Ihres Bruttoeinkommens (begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € jährlich im Jahr 2025) .
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag zur Hälfte .
  • Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % . Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde zum 1. Januar 2025 auf 2,9 % festgelegt .
  • Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei in der GKV mitversichert, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben (Familienversicherung) .
2. Private Krankenversicherung (PKV)

Für wen ist sie zugänglich?

  • Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Bruttojahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) von 73.800 € (2025) überschreitet .
  • Selbstständige, Freiberufler und Beamte (mit Anspruch auf Beihilfe) können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern .
  • Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, können in die PKV wechseln .

Beitragsberechnung in der PKV:

  • Der Beitrag ist eine festgelegte Prämie, die sich nach Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen richtet . Die Höhe des Einkommens spielt keine direkte Rolle für die Beitragshöhe .
  • Für jedes Familienmitglied (Ehepartner, Kinder) muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Eine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht .
  • Der Arbeitgeber gewährt einen Zuschuss zur PKV. Dieser ist auf 50 % des Beitrags begrenzt . Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV liegt 2025 bei 471,32 € monatlich .
Schritt 2: Erforderliche Unterlagen für den Versicherungsabschluss

Für den Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente und Informationen:
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis – zur Identifikation.
  • Geburtsurkunde – bei der Anmeldung von Kindern erforderlich.
  • Nachweis über den Aufenthaltsstatus – bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltstitel oder Visum.
  • Einkommensnachweis:
  • Für Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag oder eine aktuelle Arbeitgeberbescheinigung.
  • Für Studierende: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule.
  • Für Selbstständige / Freiberufler: Steuernummer oder Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Bankverbindung – für das SEPA-Lastschriftmandat zur monatlichen Beitragszahlung.
  • Vorherige Versicherungsnachweise: Eine Kündigungsbestätigung der letzten gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung (falls vorhanden). Diese ist insbesondere bei einem Wechsel von der PKV in die GKV erforderlich, um eine Anschlussversicherung nachzuweisen und Wartezeiten zu vermeiden.
Schritt 3: Auswahl und Anmeldung bei einer Krankenkasse

Variante A: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

1 Krankenkassen vergleichen. Die großen Anbieter in Deutschland sind:

  • Techniker Krankenkasse (TK) – sehr beliebt bei Expats, bietet guten Service auf Englisch.
  • AOK – mit regionalen Niederlassungen in ganz Deutschland.
  • Barmer
  • DAK-Gesundheit

2 Wichtige Auswahlkriterien:

  • Zusatzbeitrag: Jede Kasse erhebt einen eigenen prozentualen Zusatzbeitrag (2025: durchschnittlich ca. 2,9 %).
  • Zusatzleistungen: Gesundheitsprogramme, Bonushefte, Präventionskurse, Zuschüsse für alternative Medizin.
  • Service: Verfügbarkeit von englischem Kundenservice, benutzerfreundliche App, Erreichbarkeit.

3 Anmeldeprozess:

  • Online: Füllen Sie das Antragsformular auf der Website der gewählten Kasse aus.
  • Persönlich: Besuchen Sie eine lokale Geschäftsstelle.
  • Per Post: Senden Sie die ausgefüllten Unterlagen ein.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie:
  • Eine vorläufige Versicherungsbescheinigung (für Arbeitgeber oder Behörden).
  • Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) per Post innerhalb von ca. 1–2 Wochen.
Variante B: Private Krankenversicherung (PKV)
  1. Unabhängigen Versicherungsmakler oder -berater kontaktieren. Dies ist aufgrund der Komplexität und Langfristigkeit der Verträge dringend zu empfehlen.
  2. Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Die PKV fragt detailliert nach Ihrem Gesundheitszustand. Unvollständige oder falsche Angaben können zu Leistungskürzungen oder der Kündigung des Vertrags führen.
  3. Angebote von verschiedenen Anbietern vergleichen. Große PKV-Gesellschaften sind z. B.:
  • Allianz
  • AXA
  • Debeka (besonders für Beamte)
  • Signal Iduna

4 Vertrag unterschreiben und dem Arbeitgeber vorlegen. Arbeitnehmer benötigen die private Versicherungsbestätigung, um den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten. Der Arbeitgeber überweist seinen Anteil (max. 50 %) direkt an die PKV.


Wichtiger Hinweis für alle Varianten:
Die Krankenversicherung in Deutschland ist pflicht. Eine rückwirkende Versicherungslücke kann zu Nachzahlungen und Problemen mit dem Aufenthaltstitel führen. Kümmern Sie sich daher direkt nach Ihrer Ankunft um den Abschluss.
Schritt 4: So nutzen Sie Ihre Krankenversicherung

Elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten
  • Tragen Sie Ihre eGK immer bei sich – sie ist Ihr Zugang zur medizinischen Versorgung.
  • Die Karte ist in der Regel 2–3 Jahre gültig und wird automatisch verlängert, solange Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert bleiben.
Arztbesuch – So geht's:
  1. Arzt finden: Achten Sie auf die Bezeichnung "Kassenarzt" (Vertragsarzt) – diese Ärzte arbeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusammen. PKV-Versicherte können in der Regel zu allen niedergelassenen Ärzten gehen.
  2. Termin vereinbaren: Rufen Sie in der Praxis an und vereinbaren Sie einen Termin. In vielen Praxen ist auch eine Online-Terminvereinbarung möglich.
  3. Beim Besuch: Legen Sie Ihre eGK vor. Die Praxis gleicht Ihre Daten ab – bei GKV-Versicherten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Kasse.
Medikamente auf Rezept:
  • Verschreibungspflichtige Medikamente (Rezept mit „R“): Sie zahlen nur eine gesetzliche Zuzahlung (in der Regel 5–10 € pro Medikament) .
  • Rezeptfreie Medikamente: Diese müssen Sie in der Regel vollständig selbst bezahlen . Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind verschreibungspflichtige Medikamente oft zuzahlungsfrei.
Notfälle – So handeln Sie richtig:
  • Ohne Termin in die Praxis: Bei akuten Beschwerden können Sie in vielen Praxen zur offenen Sprechstunde kommen .
  • Außerhalb der Sprechzeiten: Rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der kostenlosen Nummer 116 117 an. Sie erhalten eine erste Einschätzung oder werden an eine Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe verwiesen .
  • Lebensgefahr: Wählen Sie sofort die 112 – der Rettungsdienst ist rund um die Uhr für Notfälle verfügbar .
Wichtige Hinweise und Tipps

Krankenversicherung für Studierende:
  • Bis zum 30. Lebensjahr: Sie können den günstigen studentischen Tarif in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nutzen. Der Beitrag liegt bei ca. 120–130 € pro Monat (Stand 2025). Wichtig: Sie müssen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sein.
  • Nach dem 30. Lebensjahr oder nach dem 14. Fachsemester: Der studentische Tarif endet. Sie müssen dann entweder in den freiwilligen GKV-Tarif (deutlich teurer) oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Krankenversicherung für Arbeitslose:
  • Wenn Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen, sind Sie in der GKV pflichtversichert. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge für Sie .
  • Bei Bürgergeld (ALG II / SGB II) übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Zusätzliche Versicherungen (private Ergänzungen):
  • Zahnzusatzversicherung: Deckt Kosten für hochwertigen Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen ab, die die GKV nur teilweise oder gar nicht übernimmt.
  • Krankenhauszusatzversicherung: Bietet Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Besonders wichtig für Selbstständige und Freiberufler, um bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein. Achtung: Die GKV bietet keinen Schutz bei Berufsunfähigkeit – dies ist eine private Absicherung.
Bei einem Jobwechsel:
  • Teilen Sie Ihrer Krankenkasse unverzüglich mit, dass Sie Ihre Stelle wechseln.
  • Legen Sie den neuen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbescheinigung vor, damit der Beitrag korrekt angepasst werden kann.
Was tun bei Problemen?
  • Kein Versicherungsschutz möglich? Wenden Sie sich an das Sozialamt oder das Bürgeramt an Ihrem Wohnort. In Notfällen kann eine Auffangversicherung eingerichtet werden.
  • Probleme mit der Erstattung von Leistungen? Reichen Sie eine formelle Beschwerde oder einen Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse ein. Bei Ablehnung können Sie sich an die Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Soziale Sicherung) wenden oder rechtlichen Beistand suchen.
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