Anmeldung des Wohnsitzes
Ausführlicher Leitfaden für Expats, Studierende und alle neu Zugezogenen
Teil 1: Die Grundlagen – Wer, Warum und Wann?

Wo und wie läuft die Anmeldung ab?
Die Anmeldung erfolgt im zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt Ihrer Stadt bzw. Ihres Stadtteils. Diese Ämter befinden sich in der Regel im Rathaus oder in den Verwaltungsgebäuden Ihres Bezirks. Eine Übersicht aller Bürgerämter in Deutschland finden Sie hier.

Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung

  • Für Migranten: Reisepass Ihres Heimatlandes
  • Für deutsche Staatsbürger: Personalausweis
  • Ausgefülltes Anmeldeformular – erhältlich vor Ort oder zum Download auf der Website Ihres Bürgeramts
  • Wohnungsgeberbestätigung – die Bestätigung Ihres Vermieters, dass Sie tatsächlich unter der angegebenen Adresse wohnen. Dieses Dokument ist verpflichtend! Den Vordruck können Sie hier herunterladen.
  • Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern (falls erforderlich). Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, benötigen Sie zusätzlich die schriftliche Einwilligung eines Elternteils (Einverständniserklärung). Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises eines Elternteils erforderlich.

Zusätzliche Unterlagen (empfohlen)
  • Mietvertrag – wird nicht immer verlangt, sollte aber vorgehalten werden
  • Aufenthaltstitel (für ausländische Staatsbürger) – Visum oder Niederlassungserlaubnis
  • Heiratsurkunde – bei gemeinsamer Anmeldung mit dem Ehepartner (beglaubigte Übersetzung erforderlich, falls das Dokument nicht auf Deutsch vorliegt)
  • Geburtsurkunden der Kinder – bei Anmeldung von Kindern (ebenfalls mit beglaubigter Übersetzung, falls erforderlich)
Teil 2: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Schritt 1: Unterlagen vorbereiten
Besorgen Sie sich alle erforderlichen Dokumente und vergessen Sie vor allem nicht die Wohnungsgeberbestätigung von Ihrem Vermieter.
Kommt es vor, dass der Vermieter sich weigert, die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen? Dann gilt: Die Ausstellung der Wohnungsgeberbestätigung ist eine gesetzliche Pflicht des Vermieters (§ 19 BMG). Die Verweigerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können den Vermieter höflich an seine gesetzliche Pflicht erinnern oder sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) beschweren.

Schritt 2: Wahl des Anmeldeorts
Finden Sie das nächstgelegene Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt zu Ihrer neuen Adresse.
Die Regelungen können je nach Stadt unterschiedlich sein:
  • In einigen Städten muss die gesamte Familie persönlich erscheinen.
  • In anderen Städten genügt es, wenn ein Familienmitglied die Anmeldung für alle vornimmt.
Informieren Sie sich daher unbedingt vorher auf der Website Ihrer Stadt!

Schritt 3: Termin vereinbaren
Die meisten Ämter bieten eine Online-Terminvereinbarung über die offizielle Website an. Das ist die bequemste Methode, um einen passenden Termin zu wählen.
Falls keine Online-Terminvergabe möglich ist, können Sie auch ohne Termin kommen – dann sollten Sie jedoch mit längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere in großen Städten.

Schritt 4: Formular ausfüllen
Falls Sie das Anmeldeformular noch nicht ausgefüllt haben, können Sie dies:
Im Formular werden folgende Angaben benötigt:
  • Ihre persönlichen Daten
  • Ihre aktuelle Adresse
  • Ihre bisherige Adresse (falls vorhanden)
  • Angaben zum Vermieter
  • Datum des Einzugs
Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Formulars finden Sie hier.

Schritt 5: Besuch im Amt
Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin oder in der Reihenfolge des Eintreffens (bei offener Sprechstunde).
Bringen Sie unbedingt mit:
  • Alle Originaldokumente
  • Das ausgefüllte Formular
  • Einen Stift zum Unterschreiben

Schritt 6: Meldebescheinigung erhalten
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Meldebescheinigung – den Nachweis über Ihre Registrierung. Dieses Dokument ist äußerst wichtig und wird benötigt für:
  • die Eröffnung eines Bankkontos
  • den Abschluss von Versicherungen
  • die Anmeldung beim Finanzamt
  • die Beantragung von Sozialleistungen
  • die Ausstellung verschiedener Bescheinigungen

Wichtige Hinweise, die Sie beachten sollten
Die Meldebescheinigung ist keine Plastikkarte, sondern ein Papierdokument (oft grün-beige). Bewahren Sie es gut auf und fertigen Sie Kopien an – das Original sollten Sie nicht ständig mit sich führen. Für die meisten Zwecke (z. B. Bank, Versicherung) genügt eine einfache Kopie (Kopie).
Teil 3: Rechtliche Tipps & Lebenshacks

1. So ergattern Sie einen begehrten Termin
Das ist das größte Problem. Das offizielle Buchungssystem zeigt oft wochenlang keine freien Termine an.

Zeitpunkt der Suche: Neue Terminslots werden häufig frühmorgens zwischen 7:00 und 8:30 Uhr freigeschaltet. Viele Nutzer berichten, dass die Chancen in den Morgenstunden am größten sind.

Wochentag: Freitagnachmittag (nach 13:00 Uhr) und Montagmorgen sind ebenfalls gute Zeitpunkte. Freitags sagen viele Menschen Termine für die folgende Woche ab, montags schaltet die Verwaltung oft neue Slots frei.

Bestehende Termine umbuchen: Wenige wissen, dass man einen bereits gebuchten Termin verschieben kann. Buchen Sie zunächst JEDEN verfügbaren Termin – selbst wenn er erst in einem Monat ist. Prüfen Sie danach täglich erneut die Seite. Sobald ein früherer Slot frei wird (durch eine Absage), können Sie Ihren Termin umbuchen. Das ist wesentlich einfacher, als von Grund auf einen Termin zu suchen.

Angrenzende Bezirke prüfen: Beschränken Sie sich nicht auf das Bürgeramt in Ihrem eigenen Bezirk. In vielen Städten können Sie jeden Ort innerhalb der Stadtgrenzen aufsuchen. Termine in Randbezirken oder am Stadtrand (z. B. in Berlin nicht Mitte, sondern Spandau oder Marzahn) sind oft wesentlich leichter verfügbar.

Die richtigen Suchbegriffe verwenden: Die Dienstleistung kann auf der Website unterschiedlich heißen, nicht nur "Anmeldung". Probieren Sie auch:

Meldeangelegenheiten

Wohnungsanmeldung

Anmeldung einer Wohnung


2. Wenn gar kein Termin verfügbar ist (Kritische Fälle)

E-Mail schreiben: Suchen Sie auf der Website Ihres Bürgeramts die E-Mail-Adresse. Schreiben Sie eine höfliche Nachricht auf Deutsch oder Englisch, schildern Sie Ihre Situation (z. B. "Ich finde keinen Termin und muss dringend ein Bankkonto für mein Gehalt eröffnen"). Fügen Sie die bereits ausgefüllten Dokumente (Anmeldeformular und Wohnungsgeberbestätigung) als Scan bei. Manchmal können die Mitarbeiter helfen oder eine Lösung anbieten.

Anrufen: Oft findet sich unten auf der Website eine Telefonnummer. Ein Anruf kann effektiver sein als der Versuch, über das Online-System einen Termin zu ergattern.

Offene Sprechstunde (ohne Termin): Informieren Sie sich, ob Ihr Amt auch ohne Termin Besucher empfängt. Falls ja:

Erscheinen Sie eine Stunde vor Öffnung. Die Warteschlange bildet sich früh.

Bringen Sie alle Dokumente bereits ausgefüllt mit – das zeigt Ihre Vorbereitung und kommt bei den Mitarbeitern gut an.

Rechnen Sie mit langen Wartezeiten (nehmen Sie Powerbank, ein Buch und Wasser mit).

Notfall-Termine: Manche Ämter bieten sogenannte "Notfall-Termine" oder einen "Bereitschaftsdienst" zu bestimmten Zeiten für dringende Anliegen. Prüfen Sie die Website auf solche Optionen.


3. Sprachbarriere
  • Drucken Sie sich einen kurzen "Spickzettel" auf Deutsch aus:

"Guten Tag. Ich spreche leider noch nicht so gut Deutsch. Ich habe einen Termin zur Wohnungsanmeldung. Hier sind alle meine Unterlagen."

  • Installieren Sie vorab ein Offline-Übersetzungstool (z. B. Google Translate) auf Ihrem Smartphone.
  • Nehmen Sie im Zweifelsfall einen deutschsprachigen Freund oder Kollegen mit. Das ist die sicherste Lösung.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Fehlerhafte oder abweichende Angaben: Die Daten im Mietvertrag und in der Wohnungsgeberbestätigung stimmen nicht überein (z. B. unterschiedliche Einzugsdaten).

Tipp: Prüfen Sie beide Dokumente sorgfältig auf Übereinstimmung, bevor Sie zum Amt gehen.

Verspätung: Sie erscheinen mehr als 15 Minuten zu spät zum Termin.

Tipp: Planen Sie ausreichend Zeit für die Anreise ein. Bei Verspätung kann Ihr Termin ersatzlos gestrichen werden.

Fehlende Unterschrift: Die Wohnungsgeberbestätigung ist nicht unterschrieben – der Vermieter muss sie eigenhändig unterzeichnen!

Tipp: Kontrollieren Sie vorab, ob das Dokument vollständig ausgefüllt und vom Vermieter unterschrieben ist. Nur dann ist es gültig.

Zur besseren Übersicht haben wir das Anmeldeformular in 6 Abschnitte unterteilt.
Abschnitt 1: Nur für den Dienstgebrauch
Abschnitt 2: Neue Adresse
Dieser Abschnitt ist nur für den internen Gebrauch bestimmt und kann leer sein.
In diesem Abschnitt des Anmeldeformulars geben Sie Ihre neue Adresse (Neue Wohnung) an.
Zunächst müssen Sie angeben, ob Ihre neue Wohnung Ihr Haupt- und einziger Wohnsitz in Deutschland ist. Sie können zwischen folgenden Optionen wählen:
  • Alleinige Wohnung – Ihre Wohnung ist Ihr einziger Wohnsitz in Deutschland. Dies ist eindeutig die häufigste Option für Personen, die erstmals nach Deutschland kommen.
  • Hauptwohnung – Sie haben mehrere Wohnsitze in Deutschland, aber diese Wohnung ist Ihr Hauptwohnsitz.
  • Nebenwohnung – Sie haben mehrere Wohnsitze in Deutschland, und diese Wohnung ist Ihr Zweitwohnsitz.
Danach folgen Angaben zum Einzugsdatum und zur Wohnungsadresse:
  • Tag des Einzugs – Hier tragen Sie das Datum Ihres Einzugs in die neue Wohnung ein (z. B. 30.05.2023).
  • Postleitzahl, Gemeinde, Kreis – Hier geben Sie die Postleitzahl, den Namen der Gemeinde und der Stadt an, in der sich Ihre neue Wohnung befindet (z. B. 10318, Lichtenberg, Berlin).
  • Straße, Hausnummer, Zusätze – Hier tragen Sie den Straßennamen, die Hausnummer und eventuelle Zusatzangaben zu Ihrer Wohnung ein, z. B. Wohnungsnummer, Etage usw. (z. B. Strausberger Platz 8, Whg. 4).
Abschnitt 3: Vorherige Berufung
Abschnitt 3 des Anmeldeformulars ähnelt weitgehend Abschnitt 2, jedoch werden hier Fragen zu Ihrer bisherigen Adresse gestellt (d. h. der Adresse, von der Sie umziehen).
Zunächst müssen Sie angeben, ob Ihre bisherige Wohnung Ihr Haupt- und einziger Wohnsitz in Deutschland war. Sie haben folgende Antwortmöglichkeiten:
  • Alleinige Wohnung – Ihre bisherige Wohnung war Ihr einziger Wohnsitz in Deutschland.
  • Hauptwohnung – Sie haben mehrere Wohnsitze, und die bisherige Wohnung war Ihr Hauptwohnsitz.
  • Nebenwohnung – Sie haben mehrere Wohnsitze, und die bisherige Wohnung war Ihr Zweitwohnsitz.
Danach geben Sie das Datum Ihres Auszugs und die Adresse Ihres vorherigen Wohnorts an:
  • Tag des Auszugs – Hier tragen Sie das Datum ein, an dem Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausgezogen sind (z. B. 28.05.2023).
  • Postleitzahl, Gemeinde, Kreis – Hier geben Sie die Postleitzahl, den Namen der Gemeinde und der Stadt an, in der sich Ihre bisherige Wohnung befand (z. B. 10435, Prenzlauer Berg, Berlin).
  • Straße, Hausnummer, Zusätze – Hier tragen Sie den Straßennamen, die Hausnummer und eventuelle Zusatzangaben zu Ihrer bisherigen Adresse ein, z. B. Wohnungsnummer, Etage usw. (z. B. Schönhauser Allee 44, Whg. 8).
  • Bei Umzug aus dem Ausland – Wenn Sie aus einem anderen Land nach Deutschland ziehen, geben Sie hier die Stadt und das Land Ihres vorherigen Wohnorts an (z. B. Sydney, Australien).
Abschnitt 4: Persönliche Daten
In Abschnitt 4 geben Sie den Hauptteil Ihrer persönlichen Daten an. Zunächst müssen Sie jedoch zwei Fragen beantworten:
  • Wird die bisherige Wohnung beibehalten? – Behalten Sie Ihre bisherige Wohnung?
  • Antworten Sie mit „Nein“, wenn Sie Ihre bisherige Wohnung nicht weiterhin behalten.
  • Antworten Sie mit „Ja“, wenn Sie Ihre bisherige Wohnung behalten. Geben Sie anschließend an, ob es sich dabei um Ihren Hauptwohnsitz (Hauptwohnung) oder um einen Zweitwohnsitz (Nebenwohnung) handelt.
  • Haben die unten aufgeführten Personen noch weitere Wohnungen in Deutschland? – Haben Sie oder die in diesem Formular genannten Personen weitere Wohnsitze in Deutschland?
  • Antworten Sie mit „Nein“, wenn Sie keine weitere Wohnung in Deutschland haben.
  • Antworten Sie mit „Ja“, wenn Sie noch eine weitere Wohnung in Deutschland besitzen.
Danach folgen Ihre persönlichen Daten:
Familienname (ggf. Doktorgrad) – Ihr Nachname sowie alle akademischen Grade (z. B. Dr., Prof.).
Vornamen – Ihr Vor- bzw. Ihre Vornamen.
Geburtsname – Ihr Geburtsname (früherer Name), falls dieser vom oben genannten Familiennamen abweicht.
Geschlecht – Ihr Geschlecht. Geben Sie M für männlich oder W für weiblich ein.
Tag, Ort, Land der Geburt – Geben Sie Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihr Geburtsland ein.
Religionsgesellschaft – Wenn Sie einer Kirche angehören, können Sie dies hier angeben (beachten Sie jedoch, dass Sie dann unter Umständen kirchensteuerpflichtig sind). Verwenden Sie für die verschiedenen Religionsgemeinschaften folgende Abkürzungen:
  • oa – ohne Angabe / keine Zugehörigkeit
  • rk – römisch-katholisch
  • ak – altkatholisch
  • ev – evangelisch
  • lt – evangelisch-lutherisch
  • rf – reformiert (evangelisch-reformiert)
  • isby – Israelitische Kultusgemeinde Bayerns
Falls Sie einer Religionsgemeinschaft angehören, die nicht in dieser Liste aufgeführt ist, tragen Sie bitte die vollständige Bezeichnung ein. Die deutschen Behörden prüfen dann, ob Sie in Deutschland kirchensteuerpflichtig werden.
Staatsangehörigkeiten – Geben Sie Ihre Staatsangehörigkeit(en) an. Bei doppelter Staatsbürgerschaft können Sie beide angeben.
Ordens-/Künstlername – In fast allen Fällen bleibt dieses Feld leer – es sei denn, Sie verwenden einen Ordensnamen oder Künstlernamen.
Das Anmeldeformular (z. B. für Berlin) bietet Platz für die Angaben von zwei Personen. Sie können also Ihren Ehepartner oder Ihr Kind mit eintragen. Für weitere Familienmitglieder muss ein separates Formular ausgefüllt werden.
Im abschließenden Teil von Abschnitt 4 geben Sie Ihren Familienstand an:
Familienstand – Ihr Familienstand. Geben Sie je nach Ihrem Familienstand folgende Abkürzungen auf Deutsch ein:
  • LD – ledig
  • VH – verheiratet
  • LP – eingetragene Lebenspartnerschaft
  • GS – geschieden
  • LA – Lebenspartnerschaft aufgehoben
  • VW – verwitwet
  • LV – Lebenspartner/in verstorben
  • Angaben zur Eheschließung / Lebenspartnerschaft (Datum, Ort, Land, AZ) – Geben Sie das Datum, den Ort und das Land ein, in dem Sie die Ehe oder die Lebenspartnerschaft geschlossen haben. Die Angabe des Aktenzeichens (AZ) ist optional, kann aber bei Bedarf ergänzt werden.
Abschnitt 5 - Ausweisdokument
In Abschnitt 5 des Anmeldeformulars müssen Sie die Daten Ihres Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) angeben, das Sie zur Identifikation bei der Wohnsitzanmeldung in Deutschland verwenden.
  • Art – Art des Ausweisdokuments. Geben Sie je nach vorgelegtem Dokument folgende Abkürzungen auf Deutsch ein:
  • RP – Reisepass
  • PA – Personalausweis
  • KP – Kinderreisepass
  • Ausstellungsbehörde – Die Behörde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat.
  • Seriennummer – Die Nummer Ihres Ausweisdokuments (z. B. die Passnummer).
  • Datum – Das Ausstellungsdatum.
  • gültig bis – Das Ablaufdatum (Gültigkeitsdauer).
Abschnitt 6 – Datum und Unterschrift
Dies ist eine Vorlage für das Anmeldeformular in Berlin. Für andere Städte in Deutschland gelten teilweise abweichende Formulare – abgefragt werden jedoch stets dieselben Informationen, die auf dieser Seite ausführlich erläutert werden.
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