Kindergeld-Leitfaden
Was ist das Kindergeld?
Kindergeld ist eine monatliche staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Es ist keine Sozialleistung im engeren Sinne, sondern dient zugleich als steuerliche Entlastung, die das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellt. Ausgezahlt wird es von der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind und Monat (einheitlicher Betrag für alle Kinder, unabhängig von der Anzahl; Erhöhung um 4 € gegenüber 2025).

Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Eltern oder Erziehungsberechtigte (z. B. Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern, Großeltern), wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt.
Das Kindergeld wird gezahlt für Kinder:
  • bis 18 Jahre – ohne weitere Bedingungen.
  • von 18 bis 25 Jahre – unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet, studiert, sich in einer Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet oder einen Freiwilligendienst leistet.
  • ohne Altersbegrenzung – wenn das Kind aufgrund einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, sich nicht selbst unterhalten kann.
Für Ausländer und Migranten: Ein Anspruch auf Kindergeld besteht unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere wenn Sie:
  • eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
  • als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter einen entsprechenden Aufenthaltstitel haben.
  • Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz sind (unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 4. Monat nach Zuzug).
  • die Staatsangehörigkeit eines Staates mit einem entsprechenden Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besitzen (z. B. Türkei, Algerien, Marokko, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo) und hier sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Ausgeschlossen vom Kindergeldbezug sind in der Regel Personen, die sich nur zum Zwecke der Ausbildung oder Weiterbildung in Deutschland aufhalten.

Wie hoch ist das Kindergeld?
  • Ab 01.01.2026: 259 € pro Kind und Monat (einheitlich für alle Kinder).
  • Die Höhe ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Weitere wichtige Informationen:
  • Rückwirkende Zahlung: Kindergeld wird für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt, wenn der Antrag später gestellt wird . Der Anspruch entsteht mit dem Monat der Geburt.
  • Antragstellung: Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden.
  • Dauer der Zahlung: Der Anspruch besteht längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes (bzw. ohne Altersgrenze bei Behinderung). Für volljährige Kinder ist ggf. ein Weiterbewilligungsantrag erforderlich.
  • Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft automatisch, ob für Sie der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld steuerlich günstiger ist.
  • Widerspruch: Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Kindergeldantrag
  1. Steuer-ID des Kindes beantragen/erhalten: Nach der Geburt wird die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) für Ihr Kind in der Regel automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) innerhalb von 2 bis 4 Wochen per Post zugesandt . Sollten Sie diese nicht erhalten, können Sie sie bei der Familienkasse beantragen.
  2. Anspruch prüfen: Nutzen Sie die Informationen auf der Webseite familienkasse.de oder wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Familienkasse.
  3. Legen Sie sich folgende Dokumente bereit:
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei außerehelichen Kindern: Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgerechtserklärung).
  • Meldebescheinigung (Anmeldebestätigung) für das Kind.
  • Personalausweis oder Reisepass der sorgeberechtigten Eltern (bei getrenntem Wohnsitz: Dokumente beider Elternteile).
  • Für Kinder ab 18 Jahren: Nachweis über Schul-/Ausbildungsbesuch (z.B. Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag, Arbeitsamtsbescheinigung).
  • Für ausländische Staatsangehörige: Aktueller Aufenthaltstitel (ausgefüllte Seite) oder eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung .
4 Sie können den Antrag auf Kindergeld wie folgt einreichen:
  • Online: Über das Portal familienkasse.de (z.B. mit dem „Elster“-Zertifikat oder der BundID).
  • Per Post oder persönlich: Bei Ihrer zuständigen Familienkasse (die Familienkasse ist in der Regel bei der Agentur für Arbeit angesiedelt; Sie können die zuständige Stelle über arbeitsagentur.de finden).
  • Formular: Verwenden Sie das amtliche Formular "Antrag auf Kindergeld". Dieses erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Familienkasse oder zum Download auf der Webseite.
5 Bescheid abwarten: Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 8 Wochen, kann im Einzelfall aber auch länger dauern.
6 Zahlung erhalten: Das Kindergeld wird monatlich auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
7 Für Kinder ab 18 Jahren: Stellen Sie den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig, am besten 2 bis 3 Monate vor dem 18. Geburtstag Ihres Kindes, um eine Unterbrechung der Zahlung zu vermeiden.
8 Bei Ablehnung oder zu geringer Zahlung: Legen Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Widerspruch ein (siehe Vorlage unten).
So füllen Sie den Antrag auf Kindergeld aus

Der "Antrag auf Kindergeld" besteht aus zwei Hauptteilen: dem Hauptantrag (KG 1) und einer separaten Anlage Kind für jedes Kind. Die Gliederung folgt im Wesentlichen dieser Struktur:
Hauptantrag KG 1
Punkte 1–2: Persönliche Daten des Antragstellers / der kindergeldberechtigten Person
  • Familienname, Vorname, Geburtsname (falls abweichend), Geburtsdatum
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) – unbedingt angeben, da sie zur Identifikation beim Finanzamt dient
  • Geschlecht (falls abgefragt)
  • Staatsangehörigkeit
  • Familienstand (verheiratet, ledig, geschieden, verwitwet usw.)
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort; ggf. abweichende Zustelladresse)
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
  • Kindergeld-Nummer (falls bereits vorhanden – bei Erstantrag frei lassen)
Punkte 3–4: Angaben zum Ehe-/Lebenspartner oder zum anderen leiblichen Elternteil
  • Vollständiger Name, Steuer-ID, Geburtsdatum, ggf. abweichende Anschrift und Staatsangehörigkeit
  • Berechtigten-Bestimmung: Hier wird festgelegt, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Dies erfordert in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils (durch Unterschrift).
Punkte 5–6: Allgemeine Angaben zu den Kindern / Zählkinder
  • Anzahl der beigefügten Anlagen Kind
  • Angaben zu Zählkindern (Kinder, für die ein anderer Anspruchsberechtigter Kindergeld erhält, die jedoch die Anzahl der Kinder für Sie erhöhen – relevant für die Höhe des Kinderzuschlags oder anderer Leistungen)
  • Frage nach früheren Anträgen oder bereits erhaltenem Kindergeld für diese Kinder
Punkte 7–8: Bankverbindung des Zahlungsempfängers
  • IBAN und BIC des Kontos, auf das das Kindergeld überwiesen werden soll
  • Name des Kontoinhabers (in der Regel der Antragsteller)
Punkte 9–10: Zusätzliche Angaben
  • Rückwirkende Antragstellung: Geben Sie an, ab welchem Monat Sie die Zahlung wünschen (frühestens ab Geburtsmonat, maximal 6 Monate rückwirkend)
  • Auslandssachverhalte: Falls das Kind oder die Eltern im Ausland leben oder dort Einkünfte erzielen
  • Weiterleitung des Kindergelds: Falls das Kindergeld an Dritte (z.B. Pflegeeltern, Jugendamt) ausgezahlt werden soll
  • Frage nach einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst in den letzten 5 Jahren (für bestimmte sozialversicherungsrechtliche Prüfungen)
Unterschriften und Erklärung
  • Unterschrift des Antragstellers, ggf. Unterschrift des Partners/anderen Elternteils (bei Berechtigten-Bestimmung)
  • Datum der Antragstellung
  • Erklärung: Sie bestätigen, dass Ihre Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind, verpflichten sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, und bestätigen die Kenntnisnahme des Merkblatts zum Kindergeld.
Anlage Kind (separates Blatt für jedes Kind, fortlaufend nummeriert)
Punkt 1: Persönliche Daten des Kindes
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort
  • Steuer-ID des Kindes (wichtig für die Zuordnung beim Finanzamt)
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit
  • Adresse (falls abweichend von den Eltern)
Punkt 2: Kindschaftsverhältnis
  • Art der Verwandtschaft (z.B. leibliches Kind, Adoptivkind, Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind etc.)
Punkt 3: Beginn des Anspruchs
  • Monat / Datum, ab dem der Anspruch auf Kindergeld entstehen soll (in der Regel der Geburtsmonat)
Punkt 4: Frühere Anträge
  • Angabe, ob für dieses Kind bereits Kindergeld beantragt oder bezogen wurde (und von wem)
Punkte 5–6: Für Kinder ab 18 Jahren
  • Ausbildungsstatus: Angabe, ob sich das Kind in der Schule, in der Berufsausbildung, im Studium oder in einer Übergangszeit befindet (bei Übergang: max. 4 Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind zulässig)
  • Einkünfte und Bezüge des Kindes: Angabe der eigenen Einkünfte (z.B. aus Nebenjob, BAföG, Unterhalt)
  • Arbeitszeit: Angabe, ob das Kind mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (bei Überschreitung entfällt in der Regel der Anspruch)
  • Behinderung: Angabe, ob eine Behinderung vorliegt (bei Behinderung entfällt die Altersgrenze von 25 Jahren, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist)
Unterschrift
  • Unterschrift des Antragstellers (oder des gesetzlichen Vertreters) und Datum
Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt und die Behörde diesen bereits teilweise geprüft hat, kann es sein, dass Sie zur Vorlage weiterer Dokumente aufgefordert werden. Ein schwerwiegender Fehler wäre es, die angeforderten Unterlagen ohne ein Begleitschreiben einfach weiterzuleiten.
In solchen Fällen können die Sachbearbeiter die Dokumente keinem konkreten Vorgang zuordnen, sie nicht mit der entsprechenden Aktennummer in Verbindung bringen, die Frist als nicht gewahrt ansehen und den Antrag mit der Begründung „Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht“ ablehnen.
Daher ist es zwingend erforderlich, zusätzliche Unterlagen immer mit einem Begleitschreiben einzureichen. pdf word.doc

Einspruch im Falle der Ablehnung
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