Die Einschulung von Kindern in den Kindergarten oder die Schule.
Eine detaillierte Anleitung
Teil 1: Der Kindergarten (Kita)

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht für Kinder ab dem ersten Lebensjahr (gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII) . Die Betreuung kann in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (bei einer Tagesmutter / einem Tagesvater) erfolgen . Kinder ab dem dritten Lebensjahr haben bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz in einer Kita .
Kosten: Die Gebühren für die Betreuung sind von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Höhe der Beiträge richtet sich in vielen Fällen nach dem Einkommen der Eltern. In einigen Städten (z.B. Berlin und Hamburg) ist die Kita-Betreuung seit 2025 weitgehend beitragsfrei. Aktualisierung: Durch das KiTa-Qualitätsgesetz 2025–2026 fließen zusätzliche Bundesmittel in die Verbesserung der Qualität, insbesondere in die Personalsituation und die sprachliche Bildung .

Schritt 1: Die Suche nach einem Betreuungsplatz
Die Suche sollte frühzeitig beginnen, am besten 6 bis 12 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn, da es in Großstädten oft eine große Nachfrage gibt .
  • Offizielle Portale: Viele Städte und Gemeinden bieten zentrale Online-Portale an. Beispiele sind der Kita-Navigator in Berlin oder die Anmeldeportale der einzelnen Landkreise . Die Anmeldefristen können sehr früh liegen. (Die Anmeldefrist für das Kindergartenjahr 2026/2027 endete in einer Gemeinde beispielsweise bereits im ersten Quartal 2026.) .
  • Jugendamt: Die Webseite des örtlichen Jugendamtes ist die zentrale Anlaufstelle.
  • Private Kitas: Informieren Sie sich auch direkt bei privaten Trägern (Privatkitas).
  • Eltern-Netzwerke: Lokale Elterngruppen auf Facebook, WhatsApp oder anderen Plattformen sind eine gute Quelle für Tipps und Erfahrungen.
Schritt 2: Die Anmeldung und Bewerbung
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das zentrale Portal Ihrer Stadt oder direkt bei der Wunscheinrichtung per E-Mail. Es ist üblich, dass beide Sorgeberechtigten die Anmeldung gemeinsam oder einvernehmlich vornehmen müssen .
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung (in der Regel benötigt):
  1. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  2. Ihr Pass oder Personalausweis
  3. Meldebescheinigung (Nachweis des Wohnsitzes)
  4. (Für Migranten!) Aufenthaltstitel des Kindes und der Eltern (Kinder erhalten in der Regel ihren eigenen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)) .
Je nach Kommune können auch Arbeitsnachweise oder Impfnachweise gefordert werden. Prüfen Sie daher die lokalen Vorgaben .

Schritt 3: Platzangebot und Vertragsabschluss
  • Das Angebot für einen Platz erhalten Sie entweder vom Jugendamt oder direkt von der Einrichtung.
  • Nach der Zusage schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit dem Kindergarten ab.
  • Besonderheit für Migranten: Achten Sie darauf, ob und wie im Vertrag oder im pädagogischen Konzept auf Sprachförderung eingegangen wird. Viele Einrichtungen verfügen über Programme zur sprachlichen Unterstützung und Integration (z.B. "Sprach-Kitas"), die im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes gefördert werden .

Schritt 4: Medizinische Untersuchung und Eingewöhnung
  • Medizinische Untersuchung: Vor dem Kita-Besuch ist oft eine standardmäßige ärztliche Untersuchung (die U-Untersuchung beim Kinderarzt) erforderlich. Der Masernschutz ist seit dem 1. März 2020 gesetzlich vorgeschrieben. Ein Nachweis über den Masernimpfschutz oder eine Immunität ist daher für alle Kinder in der Kita verpflichtend.
  • Die Eingewöhnung: Dies ist ein sanfter, behutsamer Übergang in die Kita, der in der Regel 2 bis 4 Wochen dauert. In dieser Zeit begleitet ein Elternteil das Kind in der Einrichtung. Die Eingewöhnung ist eine sehr wichtige Phase, um dem Kind die Gewöhnung an die neue Umgebung und die Bezugspersonen zu erleichtern.
Teil 2: Die Schule (Schule)

Allgemeine Grundlagen
  • Schulpflicht: Die Schulpflicht beginnt in der Regel mit 6 Jahren. Der genaue Stichtag (das Datum, bis zu dem ein Kind sechs Jahre alt sein muss, um eingeschult zu werden) wird von jedem Bundesland selbst festgelegt und liegt zwischen dem 30. Juni und dem 30. September . Die Dauer der Vollzeitschulpflicht beträgt bundesweit 9 bis 10 Jahre, je nach Bundesland .
  • Grundschule: Die Grundschule umfasst in den meisten Bundesländern 4 Jahre (Ausnahmen: Berlin und Brandenburg mit 6 Jahren).
  • Förderung für Nicht-Muttersprachler: Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden in speziellen Klassen gefördert. Die Bezeichnungen variieren je nach Bundesland: Willkommensklasse, Vorbereitungsklasse, Vorkurs oder Übergangsklasse . Der Aufenthalt dort dauert in der Regel 1 bis 2 Jahre, danach erfolgt der Übergang in die Regelklasse.

Schritt 1: Die Anmeldung zur Schule (Schulanmeldung)
  • Für ortsansässige Familien: Etwa 1 bis 1,5 Jahre vor der Einschulung erhalten die Eltern schriftlich eine Einladung zur Schulanmeldung von der zuständigen Grundschule . Diese ist in der Regel die Schule in dem Schulsprengel, in dem die Familie wohnt .
  • Für zugewanderte Familien: Sie müssen selbst aktiv werden! Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes (Anmeldung) wenden Sie sich an das Schulamt oder Bildungsamt Ihrer Stadt oder an eine Schule in Ihrer Nähe. Warten Sie nicht auf ein Schreiben von der Schule! Informationen finden Sie oft auf den Webseiten der Städte (z.B. Magdeburg , Bremen , Landkreis Wittenberg ).

Schritt 2: Die Einschulung (Einschulung)
Sie gehen zur Ihnen zugewiesenen Schule (oder zur Schule, die Ihnen vom Schulamt genannt wurde) und füllen dort das Anmeldeformular aus.
Erforderliche Unterlagen für die Schulanmeldung (für alle):
  1. Anmeldeformular der Schule (Schulanmeldebogen) .
  2. Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) .
  3. Meldebescheinigung des Kindes (Nachweis des Wohnsitzes) .
  4. Ihre Pässe / Ausweisdokumente .
  5. (Für Migranten!) Aufenthaltstitel des Kindes und der Eltern .
  6. Impfnachweis: Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz ist seit dem 1. März 2020 für alle Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen gesetzlich verpflichtend . Der Nachweis kann durch den Impfpass oder ein ärztliches Zeugnis erbracht werden .
  7. Untersuchungsheft / Nachweis der Schuleingangsuntersuchung: Die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes ist ein wichtiger Bestandteil der Einschulungsvorbereitung .

Schritt 3: Sprachstandsfeststellung und Platzvergabe
Dies ist ein zentraler Schritt für Kinder mit Migrationshintergrund:

Sprachtest: Vor der endgültigen Platzierung wird der Deutschkenntnisse des Kindes geprüft .

Zuweisung: Ist das Sprachniveau ausreichend, kommt das Kind in eine Regelklasse.

Förderklasse: Bei unzureichenden Kenntnissen erfolgt die Zuweisung zu einer Vorbereitungsklasse (z.B. Willkommensklasse, Vorkurs) . Ziel ist es, die Kinder intensiv in Deutsch zu fördern, bevor sie in den Regelunterricht wechseln.

Aktuelle Forschung: Studien zeigen, dass der Besuch von Willkommensklassen nicht immer zu besseren Deutschkenntnissen führt. Lange Wartezeiten vor der Einschulung und eine längere Separierung vom Regelunterricht können sich negativ auf den Spracherwerb auswirken . Viele Bildungsexperten empfehlen daher eine möglichst schnelle Integration in den Regelunterricht, besonders in der Grundschule .

  • Kosten: Diese Förderung ist kostenlos und gesetzlich verpflichtend.

Schritt 4: Vorbereitung auf den ersten Schultag
  • Schulranzen und Schultüte: Die Schultüte ist eine traditionelle Süßigkeitentüte zum Schulstart. Der Schulranzen wird in der Regel von den Eltern besorgt.
  • Schulmaterialien: Die Schule stellt in der Regel eine Liste mit den benötigten Materialien (Schulhefte, Stifte etc.) zur Verfügung.
  • Schuleingangsuntersuchung: Die medizinische Untersuchung durch den Schularzt (Gesundheitsamt) ist verpflichtend und findet vor der Einschulung statt .
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