Teil 2: Die Schule (Schule)Allgemeine Grundlagen- Schulpflicht: Die Schulpflicht beginnt in der Regel mit 6 Jahren. Der genaue Stichtag (das Datum, bis zu dem ein Kind sechs Jahre alt sein muss, um eingeschult zu werden) wird von jedem Bundesland selbst festgelegt und liegt zwischen dem 30. Juni und dem 30. September . Die Dauer der Vollzeitschulpflicht beträgt bundesweit 9 bis 10 Jahre, je nach Bundesland .
- Grundschule: Die Grundschule umfasst in den meisten Bundesländern 4 Jahre (Ausnahmen: Berlin und Brandenburg mit 6 Jahren).
- Förderung für Nicht-Muttersprachler: Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden in speziellen Klassen gefördert. Die Bezeichnungen variieren je nach Bundesland: Willkommensklasse, Vorbereitungsklasse, Vorkurs oder Übergangsklasse . Der Aufenthalt dort dauert in der Regel 1 bis 2 Jahre, danach erfolgt der Übergang in die Regelklasse.
Schritt 1: Die Anmeldung zur Schule (Schulanmeldung)- Für ortsansässige Familien: Etwa 1 bis 1,5 Jahre vor der Einschulung erhalten die Eltern schriftlich eine Einladung zur Schulanmeldung von der zuständigen Grundschule . Diese ist in der Regel die Schule in dem Schulsprengel, in dem die Familie wohnt .
- Für zugewanderte Familien: Sie müssen selbst aktiv werden! Nach der Anmeldung Ihres Wohnsitzes (Anmeldung) wenden Sie sich an das Schulamt oder Bildungsamt Ihrer Stadt oder an eine Schule in Ihrer Nähe. Warten Sie nicht auf ein Schreiben von der Schule! Informationen finden Sie oft auf den Webseiten der Städte (z.B. Magdeburg , Bremen , Landkreis Wittenberg ).
Schritt 2: Die Einschulung (Einschulung)Sie gehen zur Ihnen zugewiesenen Schule (oder zur Schule, die Ihnen vom Schulamt genannt wurde) und füllen dort das Anmeldeformular aus.Erforderliche Unterlagen für die Schulanmeldung (für alle):- Anmeldeformular der Schule (Schulanmeldebogen) .
- Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) .
- Meldebescheinigung des Kindes (Nachweis des Wohnsitzes) .
- Ihre Pässe / Ausweisdokumente .
- (Für Migranten!) Aufenthaltstitel des Kindes und der Eltern .
- Impfnachweis: Der Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz ist seit dem 1. März 2020 für alle Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen gesetzlich verpflichtend . Der Nachweis kann durch den Impfpass oder ein ärztliches Zeugnis erbracht werden .
- Untersuchungsheft / Nachweis der Schuleingangsuntersuchung: Die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes ist ein wichtiger Bestandteil der Einschulungsvorbereitung .
Schritt 3: Sprachstandsfeststellung und PlatzvergabeDies ist ein zentraler Schritt für Kinder mit Migrationshintergrund:Sprachtest: Vor der endgültigen Platzierung wird der Deutschkenntnisse des Kindes geprüft .
Zuweisung: Ist das Sprachniveau ausreichend, kommt das Kind in eine Regelklasse.
Förderklasse: Bei unzureichenden Kenntnissen erfolgt die Zuweisung zu einer Vorbereitungsklasse (z.B. Willkommensklasse, Vorkurs) . Ziel ist es, die Kinder intensiv in Deutsch zu fördern, bevor sie in den Regelunterricht wechseln.
Aktuelle Forschung: Studien zeigen, dass der Besuch von Willkommensklassen nicht immer zu besseren Deutschkenntnissen führt. Lange Wartezeiten vor der Einschulung und eine längere Separierung vom Regelunterricht können sich negativ auf den Spracherwerb auswirken . Viele Bildungsexperten empfehlen daher eine möglichst schnelle Integration in den Regelunterricht, besonders in der Grundschule .
- Kosten: Diese Förderung ist kostenlos und gesetzlich verpflichtend.
Schritt 4: Vorbereitung auf den ersten Schultag- Schulranzen und Schultüte: Die Schultüte ist eine traditionelle Süßigkeitentüte zum Schulstart. Der Schulranzen wird in der Regel von den Eltern besorgt.
- Schulmaterialien: Die Schule stellt in der Regel eine Liste mit den benötigten Materialien (Schulhefte, Stifte etc.) zur Verfügung.
- Schuleingangsuntersuchung: Die medizinische Untersuchung durch den Schularzt (Gesundheitsamt) ist verpflichtend und findet vor der Einschulung statt .