Anmeldung im Ausländeramt
Dieser Abschnitt enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
Die Ausländerbehörde: Zuständigkeit und Terminvereinbarung
Die Ausländerbehörde ist die zentrale staatliche Stelle für alle Fragen rund um den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland. Dazu gehören: die Erteilung und Verlängerung von Visa und Aufenthaltstiteln, die Ausstellung von Dokumenten (z. B. der elektronische Aufenthaltstitel – eAT), die Abnahme von Fingerabdrücken und vieles mehr .
Ihre Kernaufgabe nach dem Umzug: Sie müssen persönlich bei der Ausländerbehörde desjenigen Ortes vorsprechen, an dem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben. Eine Zuständigkeit der Behörde eines anderen Ortes besteht nicht .

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Terminvereinbarung

Schritt 0: Vorbereitung (unmittelbar nach dem Umzug)
  1. Anmeldung (Anmeldung): Melden Sie sich zuerst bei Ihrem Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) an. Ohne die Anmeldebestätigung können Sie in der Regel keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, da Sie im System der Stadt noch nicht als Einwohner erfasst sind .
  2. Zuständige Behörde ermitteln: Finden Sie heraus, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist. In Großstädten wie Berlin, München, Hamburg oder Frankfurt gibt es oft mehrere Stellen, die nach Stadtbezirken aufgeteilt sind. Die für Sie zuständige Behörde richtet sich nach Ihrem Wohnort .
  3. Unterlagen sammeln: Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente vor (Reisepass, Visum, Anmeldebestätigung, ggf. Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Krankenversicherungsnachweis, Finanzierungsnachweis etc.) .
Schritt 1: Online-Terminvereinbarung (Regelfall)
Die Terminvereinbarung erfolgt heutzutage fast ausschließlich online über die offiziellen Webseiten.
  • Offizielle Seite: Besuchen Sie die Webseite Ihrer Stadt und suchen Sie nach den Rubriken "Bürgeramt" , "Ausländerbehörde" oder "Zuwanderung" .
  • Termin buchen: Suchen Sie dort nach der Funktion "Termin vereinbaren" oder "Online-Terminbuchung" .
  • Achtung: Nutzen Sie ausschließlich offizielle Portale mit Domain .de. Vermeiden Sie Drittanbieter, die gegen Gebühr Termine anbieten. Die Stadt Berlin hat ihr bisheriges Online-Terminverfahren sogar abgeschaltet, da Drittanbieter zunehmend Termine blockierten und weiterverkauften. Termine werden nun nach Prüfung digitaler Anträge direkt von den Sachbearbeitern vergeben .
Schritt 2: Der Buchungsprozess
  1. Service wählen: Wählen Sie den Grund Ihres Besuchs aus. Typische Optionen sind:
  • Aufenthaltserlaubnis -> Ersterteilung (für die erste Ausstellung)
  • Aufenthaltserlaubnis -> Verlängerung (für die Verlängerung)
  • Niederlassungserlaubnis (für die unbefristete Erlaubnis)
  • Fiktionsbescheinigung (zur vorläufigen Bescheinigung der Fortgeltung des Aufenthaltsrechts) .

2 Termin wählen: Wählen Sie ein freies Datum und eine Uhrzeit. In vielen Städten werden die Termine für die Folgewoche zu bestimmten Zeiten (z.B. morgens und mittags) freigeschaltet .

3 Daten eingeben: Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein: Name, Geburtsdatum, Adresse, Aktenzeichen (falls vorhanden), E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

4 Bestätigung: Sie erhalten eine Terminbestätigung per E-Mail. Drucken Sie diese aus oder speichern Sie sie auf Ihrem Smartphone – sie dient als Zugangsberechtigung .

Was Sie mit zum Termin nehmen sollten
Bereiten Sie folgende Unterlagen vor und bringen Sie sie mit:
  1. Die Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital auf dem Smartphone).
  2. Ihren gültigen Reisepass.
  3. Die Anmeldebestätigung (Meldebescheinigung).
  4. Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
WICHTIGE AKTUALISIERUNG FÜR 2025:
Seit dem 1. Mai 2025 müssen biometrische Passfotos für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) digital aufgenommen und über einen sicheren elektronischen Kanal übermittelt werden . Papiervorlagen oder selbst gemachte Fotos werden in der Regel nicht mehr akzeptiert. Lassen Sie Ihr Foto daher am besten direkt beim Fotografen oder in der Behörde machen und achten Sie darauf, dass es digital übermittelt wird.
5 Das ausgefüllte Antragsformular ("Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels"). Dieses finden Sie meist auf der Webseite Ihrer Ausländerbehörde .
6 Alle für Ihren Aufenthaltszweck relevanten Dokumente:
  • Für Arbeit: Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung, ggf. Gehaltsabrechnungen.
  • Für Studium: Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über ein Sperrkonto oder andere Finanzierungsmittel.
  • Für Familiennachzug: Heiratsurkunde, Reisepass des Ehepartners, Einkommensnachweise.
7 Ihren Krankenversicherungsnachweis.
8 Bargeld oder EC-Karte zur Bezahlung der Gebühr (in der Regel zwischen 50 und 100 Euro, abhängig vom Aufenthaltstitel).
SCHRITT 3: Die Vorsprache bei der Behörde
Der Ablauf vor Ort gestaltet sich wie folgt:
  1. Sie reichen Ihre vollständigen Unterlagen ein. Der Sachbearbeiter prüft diese.
  2. Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen (dies ist in der Regel bei der Ersterteilung eines Aufenthaltstitels erforderlich).
  3. Sie erhalten einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühr (oft direkt vor Ort per Terminal).
  4. Man teilt Ihnen mit, wann die Karte voraussichtlich zur Abholung bereit liegt (die reine Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt in der Regel etwa 4 bis 6 Wochen ).
WICHTIGE AKTUALISIERUNG ZUR ABHOLUNG & PIN-BRIEF (gültig seit Februar 2025):
  • Alte Regelung (vor dem 17.02.2025): Der PIN-Brief wurde von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt .
  • Neue Regelung (seit dem 17.02.2025): Der PIN-Brief wird nicht mehr automatisch nach Hause geschickt. Sie erhalten die PIN-/PUK-Briefe entweder direkt bei der Beantragung ausgehändigt oder bei der Abholung der Karte in der Behörde . Informieren Sie sich bei Ihrer Behörde, welcher Ablauf dort gilt.
Wenn kein Termin verfügbar ist (Notfallstrategien)
In vielen Großstädten sind Termine knapp und schnell vergeben. Hier sind bewährte Strategien:
  • Freigabezeiten: Versuchen Sie es früh morgens (zwischen 7:00 und 8:00 Uhr) oder in den späten Abendstunden, da oft neue Termine freigeschaltet werden .
  • Ständige Aktualisierung: Im Laufe des Tages werden abgesagte Termine wieder freigegeben. Aktualisieren Sie die Buchungsseite regelmäßig.
  • Notfall-Termin (Dringlichkeitsantrag): Wenn Ihr Aufenthaltstitel innerhalb weniger Tage (z.B. in den nächsten 7 Tagen) abläuft, gibt es auf vielen Webseiten ein spezielles Formular für Notfälle . Sie müssen einen triftigen Grund nachweisen (z.B. drohender Arbeitsplatzverlust oder eine dringende Reise mit Buchungsnachweis) .
  • Telefonisch: Rufen Sie die auf der Webseite angegebene Servicenummer an. Seien Sie auf Wartezeiten gefasst. Formulieren Sie klar: "Ich brauche einen dringenden Termin für die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis. Online gibt es keine freien Termine." 
  • E-Mail-Anfrage: Viele Behörden haben eine E-Mail-Adresse für Terminanfragen. Senden Sie eine höfliche Nachricht mit Ihren Daten, dem Aktenzeichen und dem Grund der Dringlichkeit .
  • Persönliches Erscheinen: Ein Besuch ohne Termin ist in der Regel nicht möglich ("Vorsprachen nur mit Termin") . Das Erscheinen ohne Termin ist meist zwecklos und wird abgewiesen. Einige Notfallschalter (z.B. in München) ermöglichen eine Vorsprache ohne Termin, aber nur für spezifische Personengruppen (z.B. Asylverfahren) und dienen nicht der regulären Terminvereinbarung .
Das Antragsformular
Ein einheitliches Formular für ganz Deutschland gibt es nicht. Sie müssen daher das für Ihre Stadt gültige Antragsformular finden. Suchen Sie im Internet nach:
"Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" + [Name Ihrer Stadt]
Beispielhafte Formulare finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Städte. Auch der Landkreis Wartburgkreis stellt beispielsweise verschiedene Anträge auf seiner Webseite bereit . Das Serviceportal Berlin weist darauf hin, dass das Formular in mehreren Sprachen verfügbar ist .
Finden Sie auf der Webseite kein Formular, schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Ausländerbehörde und bitten Sie um Zusendung des aktuellen Vordrucks.

Wie füllen Sie das Formular aus?
  • Ausfüllen am Computer (bearbeitbare PDF) oder handschriftlich in Druckbuchstaben. In der Regel wird eine gut lesbare Handschrift akzeptiert .
  • Keine Felder leer lassen. Trifft eine Frage nicht auf Sie zu, setzen Sie einen Strich oder schreiben Sie: "entfällt" (trifft nicht zu) oder "nicht zutreffend" (nicht anwendbar) .
  • Nicht vorab unterschreiben! Das Formular muss in vielen Fällen erst im Beisein des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin unterschrieben werden .
Weitere Informationen
Die Ausländerbehörde prüft bei der Antragstellung unter anderem:
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • geklärte Identität
  • gültiger Nationalpass
  • Erfüllung der Passpflicht 
Die Gebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis betragen in der Regel 100 Euro für Erwachsene . Die Bearbeitungsdauer nach dem Termin beträgt etwa 4 bis 12 Wochen, je nach Stadt .
Wichtig: Seit dem 1. Mai 2025 müssen biometrische Passfotos für den elektronischen Aufenthaltstitel digital aufgenommen und über einen sicheren Kanal übermittelt werden. Papiervorlagen werden nicht mehr akzeptiert .

Formulierungsvorschlag für die E-Mail-Anfrage
Sollten Sie das Formular nicht finden, können Sie folgende Formulierung für Ihre E-Mail verwenden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen und bitte um Zusendung des aktuellen Antragsformulars ("Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels") für [Name Ihrer Stadt].
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr vollständiger Name]
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Tilda