[H1] KdU – Zahlung für Wohnen und Heizung aus Bürgergeld und Grundsicherung im [year]
[H2] Was sind die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)?
Die KdU sind eine Leistung, die im Rahmen der Grundsicherung (entweder als Bürgergeld nach SGB II oder als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII) die "angemessenen" Kosten für Miete und Heizung übernimmt. Sie ist kein eigenständiges Sozialgeld, sondern immer an den Bezug einer dieser Hauptleistungen geknüpft.

[H3] Wichtige Aktualisierungen für 2026
Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch die "Neue Grundsicherung" abgelöst. Dadurch gelten ab diesem Zeitpunkt für die KdU strengere Regeln:
  1. Deckelung auf das 1,5-Fache: Die bisherige Karenzzeit (1 Jahr Schutz vor sofortigen Kürzungen) wird von einer harten Obergrenze eingeschränkt. Selbst in den ersten 12 Monaten werden nun höchstens das 1,5-Fache der ortsüblichen Angemessenheitsgrenze übernommen. Ein Beispiel des BMAS: Liegt die Angemessenheitsgrenze bei 600 €, werden maximal 900 € (1,5 × 600 €) übernommen. Alles darüber muss aus eigener Tasche gezahlt werden.
  2. Neue Prüfmechanismen: Kommunen können nun eine Quadratmeter-Höchstmiete einführen, um überteuerte Kleinstwohnungen ("Schrottimmobilien") auszuschließen. Zudem werden Verstöße gegen die Mietpreisbremse künftig automatisch als unangemessene Kosten gewertet – in diesem Fall müssen Sie Ihren Vermieter zur Mietminderung auffordern.

[H2] Wer hat Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung?
[H3] Die KdU werden automatisch an Personen gezahlt, die folgende Leistungen beziehen:
Voraussetzung ist, dass die Wohnkosten als "angemessen" gelten – d.h. sie dürfen die von Ihrer Kommune festgelegten Mietobergrenzen nicht überschreiten.

[H2] Zahlungsbetrag: Wie viel zahlen sie im [year]?
[H3] Die Höhe der KdU wird individuell berechnet und setzt sich zusammen aus:
  • Nettokaltmiete (Grundmiete)
  • Kalten Nebenkosten (Wasser, Müll, Grundstücksreinigung etc.) 
  • Heizkosten (inkl. Warmwasser) 
Wichtig: Haushaltsstrom gehört nicht zu den KdU, sondern muss vom Regelbedarf bezahlt werden. Bei Heizung mit Strom (z.B. Wärmepumpe) handelt es sich jedoch um Heizkosten, die übernommen werden müssen. Für die dezentrale Warmwassererwärmung (z.B. Durchlauferhitzer) gibt es einen Mehrbedarf von 12,95 € monatlich (Stand 2026).
Die Angemessenheitsgrenzen (Wohnungsgröße und maximale Miete) werden von jeder Kommune selbst festgelegt. Beispiel Schwerin 2026: Für einen Ein-Personen-Haushalt gelten 50 m² als angemessen mit einer Nettokaltmiete von 5,63 – 6,32 € pro m². Rheinland-Pfalz hat für jeden Landkreis eigene Obergrenzen, z.B. für Mainz 563,62 € oder für Ludwigshafen 513,96 €.

[H2] Einreichungs- und Zahlungsfristen: Wann kann ich mit dem Geld rechnen?
  1. Bei Bezugsbeginn: Die KdU werden ab dem Monat der Antragstellung auf die Hauptleistung gezahlt.
  2. Bei Umzug oder Mieterhöhung: Sie müssen Jobcenter oder Sozialamt unverzüglich informieren. Bei einem Umzug ohne vorherige Zusicherung der Angemessenheit riskieren Sie, dass die neue Miete nicht anerkannt wird.
  3. Kostensenkungsverfahren: Ist Ihre Wohnung zu teuer, fordert Sie das Amt zur Kostensenkung auf (in der Regel mit 6 Monaten Frist). Sie müssen dann aktiv nach einer günstigeren Wohnung suchen und diese Suche lückenlos dokumentieren.
  4. Widerspruch: Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen.
[H2] Häufige Formatierungsfehler (und wie man sie vermeidet)
  • Zu teure Wohnung ohne Prüfung: Viele unterschätzen, dass Jobcenter die Miete auf die kommunale Angemessenheitsgrenze kürzen können, wenn sie überschritten wird. Besonders seit der neuen 1,5-fach-Deckelung ab Juli 2026 ist hier höchste Vorsicht geboten.
  • Änderungen nicht gemeldet: Mieterhöhung oder Umzug ohne sofortige Mitteilung führen zu Rückforderungen oder Nicht-Übernahme der Kosten.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Mietverträge oder Heizkostenabrechnungen verzögern die Bearbeitung.
  • Kostensenkungsaufforderung ignoriert: Wenn Sie nach Aufforderung nicht aktiv und nachweisbar nach einer günstigeren Wohnung suchen, wird die Miete nach Ablauf der Frist auf die angemessene Höhe gekürzt.
  • Kein Widerspruch bei falschen KdU-Grenzen: Die Obergrenzen der Jobcenter sind oft nicht korrekt berechnet. Ein Widerspruch lohnt sich besonders, wenn das Amt kein wissenschaftlich fundiertes Konzept vorweisen kann (dann gilt oft die höhere Wohngeldtabelle + 10 %).
  • Sonderfall Heizstrom: Bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen wird Strom fälschlicherweise als Haushaltsstrom behandelt – dabei sind dies Heizkosten und müssen vom Amt übernommen werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

Das Verfahren zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU).
Wichtige Klarstellung vorab: Der Begriff KdU wird in zwei Hauptkontexten verwendet. Der erste ist die Leistung für Empfänger von Bürgergeld (Jobcenter). Der zweite ist die Leistung für Empfänger von Sozialhilfe / Grundsicherung (Sozialamt). Die Anleitung richtet sich speziell an Empfänger von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung nach SGB XII).
Also, die Anleitung für die Situation, in der Sie bereits Grundsicherung beziehen (oder einen Antrag darauf gestellt haben) und die Regelung der Unterkunftskosten über das Sozialamt klären müssen.

Schritt 1. Machen Sie sich klar: Einen gesonderten Antrag "nur auf die Miete" gibt es nicht.
KdU ist keine eigenständige Leistungsart, sondern ein Bestandteil der Berechnung Ihres monatlichen Bedarfs im Rahmen der Grundsicherung. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses Leistungsteils haben jedoch ihre eigenen Besonderheiten, die gesonderte Handlungen und Unterlagen erfordern. Das Sozialamt übernimmt nicht jede Wohnung, sondern nur eine solche, die als "angemessen" anerkannt ist.

Schritt 2. Legen Sie den vollständigen Satz an Unterlagen zur Wohnung vor.
Bei der erstmaligen Beantragung von Grundsicherung oder bei einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet, der KdU-Abteilung Ihres Sozialamtes vorzulegen:
  • Den aktuellen Mietvertrag mit allen Anlagen.
  • Die letzte Betriebskostenabrechnung und die Quittung über die aktuelle Miethöhe (Mietbescheinigung oder die letzte Mitteilung des Vermieters über eine Mieterhöhung).
  • Ein Dokument, das die Höhe der Heizkosten belegt. Dies sind entweder Abrechnungen des Gasversorgers / der Fernwärme oder der Vertrag, sofern eine Elektro- oder Ofenheizung vorliegt (in diesem Fall wird gesondert gerechnet).
Schritt 3. Durchlaufen Sie die Angemessenheitsprüfung.
Dies ist der konfliktträchtigste Teil. Das Sozialamt prüft:
  • Die Wohnfläche in Quadratmetern. Für eine alleinstehende Person gilt eine Wohnung mit einer Fläche von bis zu 45–50 qm als angemessen (die Norm ist abhängig vom Bundesland und der konkreten Stadt).
  • Die Kaltmiete. Sie muss im Rahmen des örtlichen Mietrichtwerts liegen.
  • Die Bruttowarmmiete – die Summe aus Kaltmiete, kalten Betriebskosten und Heizkosten. Diese Summe darf den für Ihre Stadt festgelegten Grenzwert nicht überschreiten.
Schritt 4. Handeln Sie entsprechend dem Bescheid der Behörde.
  • Wenn die Kosten als angemessen anerkannt werden: Der Vorgang ist abgeschlossen, die Unterkunftskosten werden in die monatliche Leistung einbezogen.
  • Wenn die Kosten die Angemessenheitsgrenze überschreiten: Das Sozialamt wird Ihnen ein Schreiben mit der Aufforderung zur Kostensenkung zusenden. Es ist äußerst wichtig, hierauf richtig zu reagieren.
Die Behörde ist in der Regel verpflichtet, die tatsächliche, überhöhte Miete für die ersten 6 Monate zu übernehmen, um Ihnen Zeit zu geben, eine andere Wohnung zu finden, den Vertrag zu kündigen oder eine Minderung der Miete vom Vermieter zu verlangen.
Nach Ablauf dieser Frist, wenn Sie keine aktiven und nachweisbaren Bemühungen zur Kostensenkung unternommen haben (Suche nach günstigerem Wohnraum über Anzeigen, Korrespondenz mit Maklern, Einreichung von Bewerbungen), wird das Sozialamt nur noch den Betrag gemäß der Richtlinie übernehmen. Die Differenz müssen Sie aus eigener Tasche zahlen, was bei fehlenden anderen Einkünften praktisch unmöglich ist und zur Schuldenbildung und zum Risiko der Räumung führt.

Schritt 5. Gesondert zu den Heizkosten.
Die Sozialbehörde übernimmt die Heizkosten, sofern diese angemessen sind. Dabei gilt:
  • Die Behörde prüft Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden und vergleicht ihn mit den Durchschnittswerten für Ihren Haustyp.
  • Wenn Sie die Wohnung mit Strom heizen, wird der Verbrauch getrennt vom Haushaltsstrom betrachtet. Eine Verwechslung ist nicht zulässig: Der Haushaltsstrom ist immer im Regelsatz enthalten und wird nicht über die KdU abgedeckt, während der Heizstrom über die KdU abgedeckt wird.
Wichtiger Punkt: Bei Miet- oder Heizkostenschulden, die eine Sperrung oder Räumung zur Folge haben könnten, kann das Sozialamt die Schulden unter der Bedingung übernehmen, dass Sie sich vor der Sperrung, nicht erst danach, an sie gewandt haben. Diese Entscheidung wird streng individuell getroffen, und Sie müssen einen gesonderten schriftlichen Antrag auf Schuldenübernahme stellen und diesem die Rechnungen der Versorgungsunternehmen beifügen.

Schritt 6. Laufende Kontrolle (Jobcenter / Sozialamt).
Jährlich sind Sie verpflichtet, eine Kopie der aktuellen Nebenkostenabrechnung vorzulegen. Sollte sich eine Überzahlung ergeben, erhalten Sie das Geld zurück. Dieser zurückgezahlte Betrag gilt als Einkommen und wird vom Sozialamt auf künftige Mietzahlungen angerechnet.
Dies ist der Ablauf. Ich betone noch einmal: Ein Umzug ohne vorherige schriftliche Zusicherung des Sozialamtes führt in der überwiegenden Mehrheit der Fälle dazu, dass die neue Wohnung automatisch als "unangemessen" gilt und nur noch nach den alten Richtlinien übernommen wird. Daher beginnt jeder Wohnungswechsel nicht mit der Wohnungssuche, sondern mit einem Schreiben an das Sozialamt.

Schritt 7. Wenn die KdU zu niedrig bemessen oder abgelehnt wird
Bleiben Sie nicht still. Dies ist eine der erfolgversprechendsten Kategorien für Rechtsbehelfe.
  • Erheben Sie innerhalb eines Monats Widerspruch.
  • Geben Sie darin an, warum Ihre Miete angemessen ist, und legen Sie offizielle Daten zu den durchschnittlichen Mietpreisen in Ihrer Stadt bei (können Sie von der Website Ihres Jobcenters oder bei örtlichen Wohnungsverbänden herunterladen).
Sehr oft wird dem Widerspruch stattgegeben, da das Jobcenter die Grenzen von vornherein zu niedrig ansetzt.
Antrag auf Überprüfung / Erhöhung der KdU – Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Grund für die Überprüfung feststellen
Die häufigsten Gründe für eine Neuberechnung der KdU sind:
  • Mieterhöhung (Anpassung der Kaltmiete oder Nebenkosten)
  • Umzug in eine neue Wohnung
  • Erhöhung der Heizkosten (z. B. durch neuen Vertrag oder gestiegene Preise)
  • Änderung der Haushaltszusammensetzung (Geburt eines Kindes, Einzug, Auszug, Trennung)
  • Fehlerhafte KdU-Berechnung durch das Jobcenter (z. B. zu niedrige Angemessenheitsgrenze)
2. Neue / aktuelle Unterlagen zusammenstellen
Reichen Sie nur die Dokumente ein, die sich geändert haben:
  • Neuer Mietvertrag (bei Umzug) oder schriftliches Mieterhöhungsschreiben (bei Mieterhöhung)
  • Aktuelle Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung (bei gestiegenen Betriebskosten)
  • Aktuelle Meldebescheinigung (bei Änderung der Haushaltszusammensetzung)
  • Ggf. Nachweise über tatsächliche Zahlungen (Kontoauszüge)
3. Antrag auf Überprüfung / Erhöhung der KdU stellen
Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden. Viele Jobcenter bieten auch ein spezielles Formular zur Änderungsmitteilung oder einen Antrag auf Überprüfung der KdU – fragen Sie gegebenenfalls nach.
Empfohlene Formulierung für Ihr Anschreiben:
Betreff: Antrag auf Überprüfung / Erhöhung der Kosten der Unterkunft und Heizung
Aktenzeichen: [Ihre Aktennummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Überprüfung / Erhöhung der mir bewilligten Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU).
Begründung:
[Kurze Erklärung des Grundes, z. B.:]
  • „Zum 01.05.2026 wurde meine Kaltmiete von 520 € auf 560 € erhöht (siehe beigefügte Mieterhöhungserklärung).“
  • „Ich bin zum 01.06.2026 in eine neue Wohnung umgezogen (siehe beigefügter Mietvertrag).“
  • „Die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2025 weist einen Anstieg von 980 € auf 1.240 € aus (siehe Anlage).“
Anlagen:
  • [Liste der beigefügten Unterlagen, z. B. Mieterhöhungsschreiben, neuer Mietvertrag, Heizkostenabrechnung etc.]
Bitte überprüfen Sie meine KdU neu und passen Sie die monatliche Zahlung entsprechend an. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr vollständiger Name]
[Ihre Anschrift]
[Ihre Telefonnummer]
[Ihre E-Mail-Adresse]

4. Antrag absenden
Der Antrag sollte möglichst auf einem sicheren Weg eingereicht werden:
  • Einschreiben mit Rückschein (Nachweis über Zustellung)
  • Online-Portal des Jobcenters (falls vorhanden – hier erhalten Sie eine Eingangsbestätigung)
  • Persönlich gegen Empfangsbestätigung in der Dienststelle des Jobcenters / Sozialamts
Wichtiger Hinweis zum Ab 1. Juli 2026 geltenden Recht:
Die Neue Grundsicherung erkennt eine Kostensenkungsaufforderung nur noch dann an, wenn Sie aktiv mindestens eine günstigere Wohnung nachweisen können. Bei Umzug in eine teurere Wohnung droht mit Einführung der Neuen Grundsicherung die vollständige Streichung der KdU-Übernahme, wenn die neue Miete über den Angemessenheitsgrenzen liegt – es sei denn, die Geburt eines Kindes oder ein behinderungsbedingter Umbau erfordert den Umzug .
Wenn zusätzliche Unterlagen angefordert werden
Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt und die Behörde diesen bereits teilweise geprüft hat, kann es sein, dass Sie zur Vorlage weiterer Dokumente aufgefordert werden. Ein schwerwiegender Fehler wäre es, die angeforderten Unterlagen ohne ein Begleitschreiben einfach weiterzuleiten.
In solchen Fällen können die Sachbearbeiter die Dokumente keinem konkreten Vorgang zuordnen, sie nicht mit der entsprechenden Aktennummer in Verbindung bringen, die Frist als nicht gewahrt ansehen und den Antrag mit der Begründung „Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht“ ablehnen.
Daher ist es zwingend erforderlich, zusätzliche Unterlagen immer mit einem Begleitschreiben einzureichen. pdf word.doc
Wurde Ihre Zahlung abgelehnt oder war sie zu niedrig, legen Sie Widerspruch ein.

Frist: 1 Monat ab Erhalt des Bescheids (bei fehlender Belehrung 1 Jahr). Nutzen Sie unsere Widerspruchsvorlage.
30–40 % der Widersprüche sind erfolgreich.
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